AGB
Allgemeine Geschäfts-, Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma Redenius , 26605 Aurich Heuweg 15
(Stand: 01.09.2022)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 Geltungsbereich/Allgemeines
Alle Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen VOB und den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Dies gilt auch, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen festgelegt hat. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Bedingungen ausdrücklich an.
§2 Angebote
Unser erstes Angebot ist unverbindlich und kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unsere Angebote sind für eine Dauer von sechs Wochen ab Angebotsdatum verbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine andere Angabe. Sämtliche Angaben sind als ca.-Werte zu verstehen, sofern die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesichert wird. Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Redenius Montage bestätigt wurden. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor; diese dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Vertragsabschluss/Auftragserteilung
Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich im Auftrag vermerkt sind. Mündliche Zusicherungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Mit der schriftlichen Annahmeerklärung des Bestellers gelten die in diesen AGB aufgeführten Bedingungen. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer 40 % des vereinbarten Preises als Entschädigung verlangen, ohne einen Nachweis erbringen zu müssen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist gegen Nachweis zulässig.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten genannten Preise für 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Maßgeblich sind die Preise und der Leistungsumfang, die in unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Fracht und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, werden ausstehende Beträge ab Fälligkeitstag mit 5 % p.a. verzinst. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Redenius Montage behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Falls sich maßgebliche Kostenfaktoren nach Abgabe des Angebots oder Auftragsbestätigung bis zur Lieferung wesentlich ändern, sind Lieferer und Besteller verpflichtet, eine Anpassung der Preise zu verhandeln. Neue Aufträge unterliegen nicht den zuvor vereinbarten Preisen. Zahlungen sind in Euro (€) an Redenius Montage zu leisten; Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug ist Redenius Montage berechtigt, weitere Produktionen oder Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zurückzuhalten.
§5 Lieferzeiten und Abnahmepflicht
Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen. Mit der Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferzeit als eingehalten. Die von Redenius Montage genannten Fristen und Termine sind stets unverbindlich. Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfrist zulässig, sofern der Gebrauch des Liefergegenstands nicht beeinträchtigt wird. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, können zusätzliche Kosten entstehen, die Redenius Montage berechnet.
§6 Verpackung, Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Art der Verpackung wird von Redenius Montage gewählt, sofern nicht anders vereinbart. Transportgestelle verbleiben im Eigentum von Redenius Montage und werden dem Besteller 20 Tage kostenfrei überlassen. Nach dieser Frist können die Transportgestelle jederzeit zurückgefordert werden. Der Besteller ist verpflichtet, die Gestelle sachgerecht zu lagern und als Eigentum von Redenius Montage zu kennzeichnen. Im Falle von Beschädigung oder Verlust haftet der Besteller und ist zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 350 € pro Transportgestell verpflichtet.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung das Werk verlässt oder an die Transportperson übergeben wird. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Besteller kommt in Annahmeverzug, wenn er die Ware nicht wie vereinbart annimmt.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum von Redenius Montage. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Redenius Montage zum Rücktritt und zur Rücknahme des Liefergegenstands berechtigt; die entstehenden Kosten trägt der Besteller. Der Besteller darf den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt jedoch die daraus entstehenden Forderungen an Redenius Montage ab.
§8 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Leistung. Der Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen. Redenius Montage ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, sofern die Mängelanzeige rechtzeitig und schriftlich erfolgt. Schadenersatzansprüche des Bestellers richten sich ausschließlich nach diesen AGB. Redenius Montage übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder ungeeignete Lagerung entstehen. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach VOB und betragen bei Bauwerken vier Jahre, bei Leistungen geringeren Umfangs zwei Jahre.
§10 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Interessenten werden nur weitergegeben, wenn dieser dazu seine Zustimmung erteilt hat. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich gemäß den Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Aurich, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Redenius Montage kann den Besteller auch an dessen Wohnsitz verklagen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.
§12 Google Bewertungen
Wir freuen uns über ihre Bewertung bei Google.
Bei nicht sachgemäßer Bewertung insbesondere bei Darstellung von Unwahrheiten können wir einen Schadensersatz geltend machen in Höhe von 40% vom Auftragswert.
§13 Leistungerbringung
Bei Auftrags Annahme ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Bei Anlieferung von Bauelementen oder Material ob Bauort oder Firmen Adresse ist das Material voll zu bezahlen ansonsten kann ein Stopp bei der Erbringung der Vertragsleistungen erfolgen.
Zudem kann das aus dem ursprünglichen Angebot angebotene Profil abweichen bzw. die Hersteller abweichen zb kann Kömmerling durch Veka ersetzt werden oder Roro Beschläge durch winkhaus.
§14Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Redenius Montage. Durch die Auftragserteilung erkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Bedingungen an.